Hallo Stefan,
ich sehe das nicht so, dass der Tuerke die eigene Einheit zum Rueckzug zwingt. Der Convoy an sich erzeugt diesen Zwang nicht, anders als der eigentliche Angriffszug und/oder die Unterstuetzung.
Aber um noch mal bei den Regeln und nicht bei meiner Interpretation zu bleiben:
Wie du schreibst, ist ein Convoy ein Convoy und damit kein Bewegungsbefehl (allerdings auch kein Haltebefehl, da stimme ich dir zu). Und nur ein Bewegungsbefehl kann einen Angriff darstellen. Daher ist fuer den tuerkischen Convoy die lex specialis fuer Convoys und nicht die fuer Angriffe auf eigene Einheiten anzuwenden. Der Tuerke greift sich ja gar nicht selbst an.
Um das ganze mal wieder zu konkretisieren, wuerde ich gerne das Beispiel etwas umbauen:
Die Oesterreichische Armee steht nun in Bul, dafuer hat Russland eine Flotte in Bla, die tuerkischen Einheiten bleiben wie gehabt F Aeg und A Con.
Es wird abgegeben:
A Bul-Con
F Bla S A Bul-Con
A Con H
F Aeg C A Bul-Con
Nach der Ludo-Regel wonach eine Armee immer den Convoy nimmt, wenn es ide Moeglichkeit gibt und der Interpretation, dass die Regelung fuer Angriffe auf eigene einheiten auch auf Convoys auszudehnen ist, wuerde in diesem Falle der Angriff auf Con scheitern, obwohl er ohne Eingreifen der tuerkischen Flotte gelingen wuerde. Wird aber der Convoy als passive, dem Angriff nicht direkt zugehoerige Komponente verstanden, wird Con vertrieben, was in diesem Falle sicher das intuitive Ergebnis ist.
Auch ich freue mich natuerlich auf erneuten Widerspruch

Viele Gruesse,
Arne.