> Es gibt keine FSK bei Brettspielen. Allerdings bei
> Computerspielen schon. (wobei die PC-Umsetzung eine
> Altersfreigabe von 6 hat)
>
> Ich bin gespannt, was sich da noch tut.
> Abmahn-Anwälte gibt es ja leider genug.
Naja, Ludo ist ja nun nicht gewerblich. Das stelle ich mir nicht bedrohlicher vor als die Störerhaftung für unser Forum. Und nach [
www.fsm.de] sehe ich nicht, dass Ludo kennzeichnungspflichtig wäre.
Wenn man Jugendschutz bei der Internetnutzung gewährleisten will, dann sollen sich die Eltern mit den Kindern im Grundschulalter gemeinsam hinter den Rechner setzen und diese bei den ersten Interneterfahrungen begleiten. Die Kennzeichnungspflicht und das anschliessende Aufsetzen eines Jugendschutzfilters suggeriert den Eltern, dass nix schiefgehen kann und dass sie die Kleinen mal machen lassen können, während die sich zur Hausarbeit oder sonstwohin verziehen.
Insofern ist die Kennzeichnungspflicht meines Erachtens nicht nur sinnlos, sondern auch kontraproduktiv für eine zeitgemäße Medienerziehung.
Dirk