Vertreiben einer Flotte des Geleitzuges |
Wird die Flotte eines Geleitzuges vertrieben, bleibt die Armee, die hätte transportiert werden sollen, an ihrem Standort und hat keinerlei Einfluß auf die Küstenprovinz, in die sie befohlen wurde. Dies gilt auch dann, wenn eine Einheit in der Zielprovinz an der Vertreibung der geleitenden Flotte beteiligt ist. Deutschland: England: |