Wer in einem nahem zeitlichem Zusammenhang (wenige Tage) aus mehrerer Partien aussteigt oder rausgeworfen wird, kann beantragen, dass nur ein Ausstieg für die Sperrzeiten berücksichtigt wird.
Einen "Anspruch" auf Zusammenlegung gibt es aber nicht. Der RDW entscheidet im jeweiligen Einzelfall.