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Der ultimative taktische Trick und die letzte diplomatische Herausforderung: Widersprüche im Regelwerk |
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von Mark Berch
ÜBERSETZT VON WALTER HENKE
A.d.Hg.: Als Grundlage werden die "Games Research"-Regeln von 1971 verwendet. Der Artikel ist entstanden, bevor die neueste Edition der "Avalon Hill"-Regeln von 2000 herauskam, die auf das hier vorgestellte Problem eingeht.
Zugegeben, Regelparadoxa sind im allgemeinen kaum von Interesse. Sie treten in bestimmten Einzelsituationen auf, in denen zwei mögliche Auslegungen in sich schlüssig und doch voneinander verschieden sind. Dies stellt in den seltensten Fällen ein Problem dar. Und außerdem: Der Spielleiter, der sich für die eine oder andere Möglichkeit entscheidet, hat immer recht. Seltsamerweise ist die häufigste Vorgehensweise die, alle Einheiten halten zu lassen, was mit keiner der beiden Alternativen verträglich ist. Die meisten dieser Stellungen beinhalten mehrere Geleitzüge und sind derart kompliziert, daß beinahe eine Verschwörung der Spieler gegen den Spielleiter nötig ist, um sie aufs Brett bringen.
Etwas anderes sind Widersprüche im Regelwerk. Diese treten in Situationen auf, die nicht so sehr mehrere als vielmehr überhaupt keine korrekte Entscheidung zulassen. Das heißt, egal, wie sich der Spielleiter entscheidet, er liegt immer falsch. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn zwei Regeln miteinander in Konflikt geraten und das Regelwerk keiner von beiden den Vorzug gibt. Außerdem sind diese Fälle nicht kompliziert, da sie nur einen Geleitzug erfordern. Hinzu kommt, daß sich mit solchen Stellungen ein militärischer Nutzen verbindet, so daß es von Vorteil ist, sie bewußt herbeizuführen. Sie werden nun der Reihe nach vorgestellt, mit Implikationen, die bisher noch nicht erörtert wurden.
A. Der unbeabsichtigte, überflüssige Geleitzug
Betrachten wir die folgende Situation:
England: F Nrg C frz. A Cly-Edi
Frankreich: A Cly-Edi
Rußland: F Bar-Nrg, F Nth S F Bar-Nrg
In bezug auf Frankreich kommt Regel VII-1, Abs. 3 zur Anwendung. [Dort heißt es: „Eine Armee kann sich in jedes ANGRENZENDE Gebiet begeben, außer diese Verschiebung verursacht einen Zusammenstoß mit einer anderen Einheit, da sich laut Konvention nicht zwei Einheiten zugleich in einem Gebiet aufhalten können. Eine Flotte kann sich in jedes See- oder Küstengebiet begeben, das an sein Ausgangsgebiet grenzt, außer dieser Zug verursacht einen Zusammenstoß mit einer anderen Einheit.“ - A.d.Ü.] Die französische Armee zieht in ein angrenzendes Gebiet, also ist der Zug erfolgreich. Mitnichten, wird England einwerfen. Regel XII-3 besagt, daß wenn ein Geleitzug (durch Vertreibung der Flotte) unterbrochen wird, die Armee bleibt, wo sie ist. Wenn dem so ist, kann sich England nach Edi zurückziehen. Darin liegt der militärische Vorteil: Das direkte F Nrg-Edi hätte nicht die Einnahme des Versorgungszentrums zur Folge. Das Problem liegt darin, daß das Regelwerk nicht vorschreiben, welche Regel den Vorzug erhält.
Rod Walker antwortete auf dieses Beispiel, er könne hier überhaupt keinen Konflikt erkennen. Im Gamer's Guide to Diplomacy (Anleitung für den Diplomacy-Spieler) behauptet er einfach, der Geleitbefehl sei irrelevant. In Appalling Greed 13 (Die maßlose Gier), stellt er schlicht fest, daß es hier „nur eine Entscheidung geben könne. Regel VII-1 hat Priorität …“ Er gibt keinerlei Gründe an, warum er dieser Regel und nicht XII,3 den Vorrang einräumt. In Diplomacy World 28 bezeichnet er diesen Widerspruch als „reines Ablenkungsmanöver“ und „technische Spitzfindigkeit“ sowie XII-3 als „gar nicht anwendbar“.
Ich sehe es anders, und ebenso Alan Calhamer. In Tau Ceti Nr. 5, wird er zitiert mit „Ich fürchte, wir brauchen eine neue Regel, um diesen Fall abzudecken.“ Ich sehe das genauso. Für den Spieler wird es am besten sein, dem Spielleiter diese Feststellung unter die Nase zu reiben, also auch den Spielleiterin die diplomatischen Verhandlungen mit einzubeziehen! Aber was ist die bessere Wahl? Es gibt m.A.n. gute Gründe dafür, XII-3 gelten, d. h. die Armee nicht ziehen zu lassen.
1. Wir wollen folgende Befehle den obigen hinzufügen (die Nationalität ist unerheblich): F NAt & F Iri & F Eng & F Nth C A Cly-Edi. Jetzt gibt es drei Routen: einen gültigen Geleitzug, einen unterbrochenen und eine über Land. Nur unter Verletzung der Regeln XII-3 und XII-4 kann die Armee ziehen. Ein Verbleib der Armee verletzt nur eine Regel. Ist es nicht besser, nur eine Regel zu verletzen anstatt zwei?
2. Es stellt sich außerdem die Frage nach der Absicht von Regel XII-4. Leicht vereinfacht besagt sie, daß wenn es zwei Routen gibt, um von A nach B zu kommen, und eine dieser Routen ein unterbrochener Konvoi ist, bleibt die Armee, wo sie ist. D.h. das Schicksal der Armee ist mit dem des gescheiterten Geleitzuges verknüpft; sie kann nicht die andere verfügbare Route benutzen. Wenn wir das auf unsere Situation anwenden, kann die Armee nicht ziehen. [„Wenn die schriftlichen Befehle mehr als einen Geleitzug erlauben, auf dem die beförderte Armee von ihrem Ausgangs- zu ihrem Zielgebiet gelangen kann, so ist der Befehl aufgrund dieser Zweideutigkeit nicht ungültig, d.h. der Zug der Armee wird wegen der Flottenverdrängung nicht verhindert, es sei denn, sämtliche Geleitzüge werden unterbrochen.“ - A.d.Ü.]
3. Aus einem andern Blickwinkel lautet die Gretchenfrage, ob der Geleitzug „abgelehnt“ werden kann. Einige schlugen vor, dieses Problem dadurch zu umgehen, daß dem Spieler ein solches Recht ausdrücklich eingeräumt wird, und zwar entweder durch die Angabe des zu verwendenden Geleitzuges, oder die Bemerkung „Geleit abgelehnt“. Aber die Menge der während der Bewegungsphase zulässigen Aktionen ist begrenzt und abgeschlossen; diese sind: Bewegen, Unterstützen, Geleiten und Halten. Der Spieler kann nicht Hüpfen, Auslassen, Springen – oder Ablehnen. Wenn „Ablehnen“ hinzugefügt würde, wäre das Tor aufgestoßen für weitere Ergänzungen. Doch selbst, wenn man sich auf „Ablehnen“ beschränkte, führte dies zu neuen Problemen. Wenn man einen Geleitzug ablehnen darf, ist es nur logisch, das auch bei einer Unterstützung zu erlauben. Das wäre der Untergang des „Reinhardt-Gambits“, in dem durch die Unterstützung eines der Züge ein Selbstpatt durchkreuzt wird. So weit ich weiß, erlaubt kein Spielleiter die Ablehnung einer Unterstützung durch einen Spieler. Und doch vermute ich, daß der erste Spieler, der sein Selbstpatt durch das Reinhardt-Gambit vereitelt sieht, argumentieren würde, er habe keine Unterstützung für seinen Zug gewollt, ebenso wie der französische im Fall oben sagen würde, er habe kein Geleit für seine Einheit gewollt. Kurzum meine Meinung ist: Wenn man Opfer einer ungewollten Unterstützung werden kann, kann man auch Opfer eines ungewollten Geleites werden.
4. Der direkteste Weg zur Beurteilung dieser Frage ist der folgende: Wenn ein Zug sowohl als geleitet als auch als nicht-geleitet aufgefaßt werden kann, welche Deutung setzt sich durch? Tatsächlich gibt das Regelwerk auf diese Frage in seinem letzten Satz eine direkte Antwort: der Geleitzug hat Vorrang. Betrachten wir folgende Befehle: A Pic-Bel, F Eng C A Pic-Bel, A Bel-Pic. Nationalitäten spielen keine Rolle. Faßte man den Zug A Pic-Bel als Landzug auf, so würde er duch A Bel-Pic blockiert. Als geleitete hingegen kann die Armee passieren. Der letzte Satz des Regelwerks läßt darauf schließen, das letzteres gilt: die den Geleitzug bevorzugende Sicht setzt sich durch.
5. Ein letztes Argument ergibt sich aus dem Charakter des Spiels. Diplomacy belohnt Heimlichkeit, List, Hinterhältigkeit, Schläue. Es wäre eine Schande, ein so listiges Manöver ohne zwingenden Grund abzuwürgen.
B. Die ausgetrickste Abschneidung
Soweit mir bekannt, wird hier zum ersten Mal folgendes Problem vorgestellt:
England: F Nth C French A Bel-Hol
Frankreich: A Bel-Hol
Rußland: F Den-Nth, F Hol S F Den-Nth
In diesem Beispiel will die englische Flotte wieder vertrieben werden, vermutlich um einen strategischen Rückzug anzutreten. Rußland möchte Holland nicht verlieren, daher kommt die Unterstützung von dort. Frankreichs Absichten sind unklar. Vielleicht will es die Vertreibung der F NTH verhindern; vielleicht will es eine zusätzliche Unterstützung, die die F Hol geben könnte, unterbinden; vielleicht will es auch einfach nach Holland ziehen. Auf jeden Fall unterbindet A Bel-Hol gemäß Regel X die russische Unterstützung. Doch XII-5 erklärt, daß eine geleitete Armee keine Unterstützung abschneiden kann, die den Angriff auf die geleitende Flotte verstärkt; der Angriff „schützt“ die Flotte nicht, und ohne diesen Schutz wird die Flotte vertrieben. Das Problem besteht hier darin, daß XII-5 und X in Konflikt geraten und das Regelwerk nirgendwo angibt, welche Regel sich durchsetzt. Meine Empfehlung lautet wie oben, die Geleitzugregel gelten zu lassen, so daß sich Englands Schläue gegenüber der versuchten Abschneidung durchsetzt.
C. Huhn-oder-Ei-Transporte
Schauen Sie sich folgende Züge an:
England: A Yor-Hol, F Nth C A Yor-Hol, A Kie S A Yor-Hol
Frankreich: F Eng-Nth, F Lon S F Eng-Nth
Rußland: F Den-Nth, F Hol S F Den-Nth
Die Nationalität der Armeen spielt keine Rolle; der Einfachheit halber sind sie englisch. Lassen Sie den Geleitzug für einen Moment außer Betracht. Die F Nth ist eine „belagerte Garnison“ (Regel IX-5). Da der französische und russische Angriff gleich stark sind, dringt keiner durch, und die Flotte muß sich nicht zurückziehen. Schauen Sie sich nun den Geleitzug an. Da die Flotte nicht vertrieben wird, ist auch das Geleit erfolgreich (XII-3). Der geleitete Angriff auf Holland unterbindet nicht die Unterstützung der F Hol für F Den-NTH (XII-5). Das ist auch gut so, denn wenn er die Unterstützung aufhöbe, vertriebe der französische Angriff die F Nth und die Unterstützung der F Hol würde nicht unterbunden, was einen inneren Widerspruch ergäbe. So weit, so gut. XII-5 erklärt, daß die Unterstützung der F Hol nicht unterbunden wird, so daß das Geleit gemäß der Regel von der belagerten Garnison stattfindet. Aber die F Hol wird ihrerseits nicht unterstützt, A Yor-Hol dagegen aus Kiel, so daß die F Hol vertrieben wird. Jedoch erklärt Regel X ausdrücklich, daß eine vertriebene Einheit niemals Unterstützung gewähren kann. Was also ist zu tun? Wieder sollte der Spielleiter zur Zielscheibe Ihres diplomatischen Geschicks werden. Hier endet die Ansicht, daß die Unterstützung der F Hol unterbunden wird, in einem unauflöslichen Widerspruch: Die Aufhebung der Unterstützung verhindert die belagerte Garnison und folglich den Geleitzug, so daß man die Unterstützung durch die F Hol unmöglich als aufgehoben ansehen kann. Das ist die Art von Problemen, die XII-5 vermeiden helfen sollte.
Zum Schluß möchte ich noch das enthüllen, was ich „Berchs furchtbares Dilemma“ getauft habe. Ersetzen Sie in der Aufgabe oben die englische A Yor-Hol durch eine deutsche A Bel-Hol und befehlen Sie der englischen Flotte F Nth C dt. A Bel-Hol. Hier werden die unter A. und C. dargestellten Schwierigkeiten kombiniert, und man muß mit beiden fertigwerden, um dieses Problem zu lösen.
Welche Lösung ist die beste? Am besten sollte das Regelwerk ergänzt werden, aber es ist unwahrscheinlich, daß das geschieht. Die Spielleiter müssen das Problem lösen, wenn es auftaucht, oder sie fügen eine „Hausregel“ hinzu, die solche Stellungen berücksichtigt. Eine solche Regel sollte alle angesprochenen Fälle abdecken und keine neuen Probleme verursachen. Mein Vorschlag:
„Führt die Anwendung der Regeln zu Widersprüchen, kommt Regel XII zur Anwendung.“
Eine solche vorsorgliche Festlegung würde die Probleme A., B. und C. beheben. Damit würde der Armeezug in A. und B. als Geleitzug behandelt und der Konvoi in C. nicht aufgehoben. Diejenigen, die wie Rod Walker dem Zug über Land den Vorrang einräumen wollen, wird dieser Vorschlag nicht gefallen. Aber mir fällt keine einfache Lösung ein, die sowohl mit den Widersprüchen in A. und B. und gleichzeitig C. fertig wird. Das ist vielleicht das stärkste aller Argumente für den Vorrang von Regel XII gegenüber VII und X.
Zusatz: Die letzte Version der britischen Regeln von 1989 – nach allgemeiner Überzeugung sehr schlecht entworfen – bietet keine Abhilfe. Tatsächlich überrascht es mich sogar, daß irgendjemand diese Regeln überhaupt verstehen kann, da sie stellenweise hoffnungslos widersprüchlich sind. Wenn es irgendjemanden gibt, der nur diese Regeln zur Verfügung hat, kann von mir kostenlos die 1971er Regeln erhalten, gewissermaßen als Dienst an der Allgemeinheit. In der Deluxe-Ausgabe der Avalon-Hill-Regeln von 1992 heißt es unter XII-6 ("Konvoi- und Landroute möglich"): „Wenn eine Armee ihr Zielgebiet sowohl zu Land als auch durch Geleit erreichen kann, muß eine Route berücksichtigt und die andere verworfen werden. Dabei ist die Absicht des die Armee befehligenden Spielers, wie sie in der Gesamtheit seiner Befehle zu Tage tritt, entscheidend.“ Machen Sie das Beste draus.